Mit der Bekanntmachung Nr. 31 in 2014 der CNCA
(Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of
China) wurden u.a. die neuen Durchführungsbestimmungen (CNCA Normen) für Hupen
von Fahrzeugen veröffentlicht (CNCA-C11-05-2014). Diese sind bereits zum
01.01.2015 in Kraft getreten und sind seit dem 01.01.2016 verpflichtend für die
CCC-Zertifizierung neuer Produkte. Bereits bestehenden CCC-Zertifikate nach den
alten Regularien CNCA-02C-055-2005 müssen bis zum 31.12.2016 aktualisiert
werden.
Auch die CCAP (CCAP-C11-05:2014) und CQC
(CQC-C1101:2014) haben ihre jeweiligen Durchführungsbestimmungen erneuert. Der
GB-Standard für Hupen GB 15742-2001 bleibt unverändert gültig.
Nach den neuen Durchführungsbestimmungen
(CNCA-C11-05-2014) können bei der Unit-Klassifizierung Hupen in einer
Zertifizierungs-Unit zusammengefasst werden, wenn sie keine gravierenden
Unterschiede bei den folgenden Kriterien aufweisen:
Form und Abmessung der Membran(en)
Art der Schallaustrittsöffnung
Nennfrequenz(en) des Schalls
Des Weiteren wurde der Anhang der
Durchführungsbestimmungen ergänzt. So werden in der neuen Anlage 1 zusätzliche
Angaben in der „Description form“ bei den Antragsunterlagen gefordert.
Hinzugefügt wurde auch die Anlage 3 zur CCC China-Zertifizierung von
Ersatzteilen nach EOP (End of Production). Neben den Antragsdokumenten müssen
hier weitere Dokumente eingereicht werden.
Sollten Sie hierzu weitere Informationen
benötigen, so stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
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